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Über Wein
Qualitätswein
Es wird von den Trauben der in einzelnen Weingebieten gelesenen Mostweinsorten hergestellt. Der Beerenmost muss mindestens 15 Grad des natürlichen Zuckergehaltes ausweisen. Der Qualitätswein muss mit dem Namen des Weingebiets, in dem er hergestellt wurde, versehen werden. Der Qualitätssortenwein muss mindestens 85 % des Weins, der von der auf dem Etikett angeführten Rebsorte hergestellt wurde, beinhalten. Der Qualitätsmarkenwein darf durch Verschnitt von höchstens drei Sortenqualitätsweinen hergestellt werden. Der Qualitätswein kann den Vermerk „Sortenwein“ oder „Markenwein“ tragen.
Prädikatsweine (Qualitätswein mit Prädikat)
Es sind die Sortenweine, die nicht mit Rübezucker angereichert werden und aus den gereiften Weintrauben mit einem höheren Zuckergehalt stammen. Sie werden von Trauben, Maische oder Traubenmost einer Weinrebe-Mostsorte hergestellt. Ein Prädikatswein muss mindestens 85 % des Weins, der von der auf der Etikette angeführten Rebsorte hergestellt wurde, beinhalten. Prädikatsweine dürfen durch Verschnitt vom höchstens drei Weinrebsorten hergestellt werden. Neben Schwefel darf man keine andere chemische Konservierung verwenden. Ein Prädikatswein ist mit dem Namen des Weinbaugebiets, der Weinbaugemeinde, sowie mit dem Jahr der Weinlese zu bezeichnen. Ein mit dem Prädikat bezeichneter Wein muss in dem Gebiet, in dem die Weintrauben gelesen wurden, gekeltert werden.Kabinett
Diese Weine werden aus den Weintrauben, die mindestens 19 Grad des natürlichen Zuckergehaltes ausweisen, gekeltert.Spätlese
Diese Weine werden aus den Weintrauben, die mindestens 21 Grad des natürlichen Zuckergehaltes ausweisen, gekeltert.Auslese
Diese Weine werden aus den Weintrauben, die mindestens 24 Grad des natürlichen Zuckergehaltes ausweisen, gekeltert. Meistens geht es um schwere Weine mit höherem Alkoholgehalt, die zur Archivierung geeignet sind. Weine für festliche Gelegenheiten.Beerenauslese
Diese Weine werden aus den Weinbeeren, die mindestens 27 Grad des natürlichen Zuckergehaltes ausweisen, gekeltert. Hocharomatische, meistens herrliche Weine. Die Weintrauben, die im langen warmen Herbst an den Stöcken hängen, trocknen langsam aus und in den Beeren bleibt nur der Mostkonzentrat.Trockenbeerenauslese
Diese Weine werden aus den Weintrauben, die vom Bortrytis-Pilz befallen sind, oder von den überreifen Beeren, die mindestens 32 Grad Zuckergehalt ausweisen, gekeltert. Diese Edelfäule verbraucht den größeren Wasseranteil in den Beeren, die dann von Hand sorgfältig gelesen werden. Ein Wein mit höherer Farbe und Honigbukett, vollkräftiger im Geschmack.Eiswein
Diese Weine werden aus den bei -7°C und niedrigeren Temperaturen geernteten Weintrauben gekeltert. Im Laufe der Ernte und bei der Verarbeitung bleiben die Weintrauben gefroren. Der Weinmost muss mindestens 27 Grad des natürlichen Zuckergehalts ausweisen. Diese Weine eignen sich für festliche Gelegenheiten. Für viele Leute bedeutet die Verkostung dieses Weins ein unvergessliches Erlebnis.Strohwein
Diese Weine werden aus den sorgfältig selektierten Weintrauben (den besten und reifsten) gekeltert. Vor der Weiterverarbeitung wurden die Weintrauben auf Stroh oder Schilf gelagert, oder sie hingen mindestens 3 Monate in einem belüfteten Raum, meistens bis zum frühen Frühling, als sie im ganzen (ungeschrotet) gepresst werden. Der Weinmost muss mindestens 27 Grad des natürlichen Zuckergehalts ausweisen. Während der ganzen Zeit verdampft das Wasser von den Beeren, die am Ende an Rosinen anmahnen. Beim Strohwein können Sie diesen Duft und Geschmack in deren vollen unterschiedlichen Umfang finden.

Jahrgangweine
Diese Weine werden aus den in einem gewissen Jahrgang gelesenen Weintrauben gekeltert. Laut den Vorschriften verschiedener Länder ist es genehmigt, den Jahrgangwein mit einer gewissen Menge Weine von anderen Jahrgängen zu ergänzen.
Tafelwein
Es sind gesunde und harmonische Rebweine. Tafelwein wird aus den Weintrauben, die mindestens 11 Grad des natürlichen Zuckergehaltes ausweisen, gekeltert. Tafelwein darf keine Namen der Rebsorten und des Anbaugebiets, sowie keine Bezeichnung des Jahrganges tragen. Tafelwein kann auch aus Maische, Traubenmost oder Wein gekeltert werden, der aus den Mostsorten oder den als Tafelsorte registrierten - auch importierten - Sorten gewonnen wurde.Landwein
Tafelwein kann die Bezeichnung „Landwein“ tragen, wenn er aus den Weintrauben gekeltert wird, die in einem für Qualitätswein geeigneten Weinberg gelesen worden sind und falls die Weintrauben, aus denen Wein gekeltert wird, mindestens 14 Grad Zuckergehalt ausweisen.

Messwein
Ein nach den Regeln der christlichen Kirchen gekelterter Wein.
Koscherwein
Koscherwein wird unter strikter Kontrolle durch einen Rabbiner gekeltert. An der Kelterung müssen und dürfen nur die andächtigen Juden teilnehmen. Koscherwein darf nicht in den Kontakt mit Tierprodukten kommen und muss persönlich von einem Rabbiner aus Israel genehmigt werden. Der fertige Koscherwein darf nicht von einem Nichtjuden berührt werden, deswegen wird der Wein am Ende des Herstellungsprozesses pasteurisiert.
Sur lie
Auf der Hefe heranreifender Wein.
Barrique
Unter dieser Bezeichnung versteht man die 225 Liter-Eichenfässer, deren Innenraum abgebrannt wird. Durch diese spezielle Behandlung nehmen die Weine die Holzstoffe an, womit der Charakter eines Weines beeinflusst wird. Im Duft kann man Holzaroma, sowie Vanille, Kaffee, Schokolade, manchmal Karamell und Rauch riechen. Dies hängt von dem Röstgrad, die Stärke der Erhitzung, ab. Diese Fässer können höchstens dreimal verwendet werden.
Sekt
Schaumwein (Sekt) wird mit der primären oder sekundären Gärung der inländischen Traubenmoste in den Flaschen oder großen Tanks bereitet. Die Gesamt-Herstelldauer bei Tankgärung muss mindestens 60 oder 120 Tage betragen (nach der Jahreszeit), die Herstelldauer bei Flaschengärung beträgt mindestens 9 Monate Kohlendioxid im Schaumwein kann nur aus Alkoholgärung des Sektgrundweines stammen, aus dem der Schaumwein bereitet wird. Im Fall der Flaschenfüllung ist auch eine Abfüllung mit Kohlendioxid erlaubt, aber nur unter Voraussetzung, dass sich sein Gehalt im Wein nicht erhöht. Alkoholgehalt wir in Prozenten angeführt. Der Jahrgang darf nur dann angeführt werden, wenn mindestens 85 % des Weines aus den im diesbezüglichen Jahr geernteten Weintrauben gewonnen worden ist. Etikette kann auch den Namen des Anbaugebiets, in dem dieser Wein gekeltert wurde, und das Ursprungsland des Weines oder der Weintrauben, falls aus diesem Wein oder diesen Weintrauben mindestens 50 % gekeltert wurde, tragen.Schaumwein des festgelegten Anbaugebiets (sekt s.o.)
Zur Grundweinherstellung wurden die Weintrauben benutzt, die in einem für Qualitätswein geeigneten Weingarten gelesen wurden.Aromatischer Schaumwein
Die Bezeichnung eines aromatischen Schaumweines kann nur der Wein erhalten, bei dessen Herstellung nur die primäre Grundweingärung verwendet worden ist.
Schaumweine nach dem Zuckergehalt werden mit einem der folgenden Ausdrücke bezeichnet:
- "brut nature" oder "naturherb", falls den Zuckergehalt unter 3 g / Liter ist; diese Daten kann man nur für die Produkte verwenden, in die nach der Schaumweinbereitung kein Zucker zugegeben wurde
- "extra brut" oder "extra herb", wenn der Zuckergehalt zwischen 0 g und 6 g / Liter liegt
- "brut" oder "herb", wenn der Zuckergehalt niedriger als 15 g / Liter ist
- "extra dry" oder "extra trocken ", wenn der Zuckergehalt zwischen 12 g und 20 g / Liter liegt
- "sec" oder "trocken", wenn der Zuckergehalt zwischen 17 g und 35 g / Liter liegt
- "demi-sec" oder "halbsüß", wenn der Zuckergehalt zwischen 13 g und 50 g / Liter
- „doux" oder "süß", wenn der Zuckergehalt höher als 50 g / Liter ist.

Perlwein
Perlwein wird mit Kohlendioxid künstlich kaltgesättigt (imprägniert) oder mit Gärung in den geschlossenen Behältern bis dem Überdruck von 0,2 MPa hergestellt. Zur Herstellung der Perlweine benutzt man üblicherweise die Tafel- oder Qualitätsweine. Die Bindung des Kohlendioxids ist bei der künstlichen Sättigung schwieriger, als bei der traditionellen Weinherstellung. Diese Weine weisen nach Öffnen meistens gröberes und kürzeres Perlen auf, als die mit der sekundären Gärung hergestellten Schaumweine. Perlwein darf nicht als Schaumwein oder als eine Sektsorte bezeichnet werden, er kann aus den inländischen Tafel- oder Qualitätsweinen hergestellt werden.
Zuckergehalt in Wein:
- Trocken höchstens 4 g Restzucker / Liter- Halbtrocken 4,1 – 12 g Restzucker / Liter
- Halbsüß 12,1 – 45 g Restzucker / Liter
- Süß Mindestgehalt 45 g Restzucker / Liter
